Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber werden durch einen großen Umfang von Gesetzen und sonstigen Regelungen geschützt. Beide Parteien des Arbeitsverhältnisses sollen vor einem willkürlichen Handeln des jeweils anderen bewahrt werden.
In den Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts bin ich als Anwältin seit über 20 Jahren tätig und biete meine Beratung und Vertretung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber insbesondere zu folgenden Themen an:
- Überprüfung und Erstellung von Arbeitsverträgen
- Arbeitsvertragsklauseln für Führungskräfte, Geschäftsführer, Prokuristen etc.
- Befristungsabreden, Wettbewerbsklauseln und sonstige
Individualvereinbarungen:
- Kündigung und Kündigungsschutz
- Aufhebungsvertrag und Abfindungen
- Abänderungsvertrag und Zwischenarbeitsverhältnis nach Kündigung
Beratung und Abwendung persönlicher Probleme am Arbeitsplatz betreffend:
- Psychische Gefährdung und Überlastung
- zeitliche Überbeanspruchung
- Mobbing oder Bossing
- Überlastungsanzeige und Priorisierungsanforderung
- Arbeitsrechtliche und sozialrechtliche Konsequenzen von
Burnout, Erschöpfung und Langzeiterkrankung
Fundierte Kenntnisse und Erfahrung biete ich auch:
- Handelsvertretern
- Parteien von Zeitarbeitsverträgen
- Rentenversicherungspflichtigen Selbstständigen
Ebenfalls informiere ich Sie bei Bedarf zur Abgrenzung von Selbstständigkeit, Anstellung und rentenversicherungspflichtiger Selbstständigkeit.
Bei Bedarf unterstütze ich Sie gerne bei der Durchführung eines Statusfeststellungsverfahrens bei der Deutschen Rentenversicherung.
Im Bereich des Wirtschaftsrechts begegnen sich juristische, betriebswirtschaftliche, arbeitsrechtliche und verschiedene vertragliche Themen, die eng miteinander verbunden sind. Gerade hier spielt auch das Arbeitsrecht wieder eine wesentliche Rolle, denn die vorhandene Personal- und Führungsstruktur prägt ein Unternehmen maßgebend.
Die Bearbeitung wirtschaftsrechtlicher Themen führt in der Regel über allgemeine Themen hinaus. Beratung und Vertretung biete ich Ihnen insbesondere in folgenden wirtschaftsrechtlichen Bereichen an:
- Verträge für Unternehmen an der Schnittstelle zu Geschäftspartnern und Kunden
- Gesellschaftsverträge und Beratung in Bezug auf die passende Rechtsform
- Individuelles und kollektives Arbeitsrecht
- Rechtsfragen der Finanzierung, Kredit- und Bankwesen
- Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz
Dem Vertragsrecht liegt ein allgemeines gesetzliches Regelwerk zugrunde, welches sämtlichen Verträgen als Basis dient (Allgemeines Schuldrecht). Ergänzt wird diese Basis durch Spezialnormen, die sich nur auf bestimmte Vertragsarten beziehen.
Besondere Kompetenz stelle ich für die Gestaltung und Überprüfung folgender Verträge zur Verfügung:
- Gesellschaftsverträge und Auswahl der passenden Rechtsform
- Abwicklungsverträge und Aufhebungsverträge bei Beendigung einer Gesellschaft
oder anderen Gemeinschaft - Gesellschafterbeschlüsse, Unternehmensnachfolge
- Kaufverträge, insbes. auch für den Handelskauf
- Rückabwicklung von Verträgen
Vertragsverhandlungen begleite ich auf Wunsch beratend im Hintergrund oder vor Ort im direkten Gespräch.
Die Arbeitnehmergesundheit ist ein rechtliches Schutzgut mit Verankerung im Grundgesetz und anderen Gesetzen wie z.B. dem Arbeitsschutzgesetz. Seit 2014 hat der Gesetzgeber die Gefährdung durch psychische Belastung am Arbeitsplatz unter den Schutz des Gesetzes gestellt. Neu ist seither, dass es nicht erst zu einer eintretenden konkreten Gefahr kommen muss, bevor der Arbeitgeber für Abhilfe zu sorgen hat.
Diese Regelungen dienen nicht nur dem Schutz der Arbeitnehmer, sondern auch dem Schutz des Unternehmens. Denn die steigende Anzahl von Langzeiterkrankungen aufgrund psychischer Belastung schadet dem Unternehmen. In vielen Fällen resultiert daraus ein Ausfall von Mitarbeitern, welcher wiederum die verstärkte weitere Belastung der arbeitenden Belegschaft zur Folge hat.
Folgendes kann ich für Sie tun:
- Rechtliche Begleitung von Gefährdungsbeurteilungen
- Beratung und Schulung von Arbeitgebern/Führungskräften zu angemessenen und zumutbaren Abhilfemaßnahmen bei Feststellung solcher Gefährdungen
- Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern, die sich einer psychischen Belastung ausgesetzt fühlen
- Beratung und Schulung von Betriebsräten in Bezug auf die Aufgabe der Gefährdungsprävention psychischer Belastungen von Arbeitnehmern
Als Unternehmer sind Sie zumeist auch Arbeitgeber. Sie schließen Verträge mit Geschäftspartnern, planen Ihre Unternehmensform und Personalstruktur und müssen sich mit den Themen des Arbeitsrechts, Wirtschaftsrechts und Vertragsrechts auseinandersetzen.
Für kleinere und mittelständische Unternehmen biete ich daher die Zusammenarbeit nach einem zu vereinbarenden Rahmenvertrag auf Honorarbasis nach Zeit an.
Für kleinere Unternehmen biete ich attraktive Konditionen, soweit Sie regelmäßig Leistungen einer ausgelagerten „Rechtsabteilung“ benötigen.
Rechtsabteilungen größerer Unternehmen unterstützte ich bei Bedarf im Außenauftritt und insbesondere im Bereich des Arbeits- und des Vertragsrechts.
MEINE ARBEITSWEISE
Ich habe mir zur Aufgabe gemacht stets zuzuhören, bis ich weiß, worum es im Herzen Ihres Anliegens geht. Erst unter der Oberfläche der Geschehnisse zeigen sich die rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten.
Sie können sodann aktiv werden und damit eine reaktive Haltung verlassen.