Die Vergütung jedes Anwalts richtet sich, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wird, nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Grundlage für die Vergütung nach den gesetzlichen Regelungen ist stets der sogenannte Gegenstandswert (Streitwert). Geht es um ein großes Vermögen, welches im Streit steht, ist die Vergütung nach dem RVG höher als bei einer kleineren Summe. Hierzu gibt es gesetzliche Tabellen, die aufzeigen, wie hoch die Vergütung bei welchem Gegenstandswert ausfällt.
Sie können eine Berechnung nach den gesetzlichen Regelungen im Vorfeld bereits selbst vornehmen. Der Deutsche Anwaltsverein (DAV) stellt hierzu im Internet eine ganz hervorragende Internetseite mit einem Berechnungstool zur Verfügung unter:
https://anwaltverein.de/de/service/prozesskostenrechner
Im Bereich der Beratung und in Bereichen des Vertragsrechts werden in der Regel Honorarvereinbarungen nach zeitlichem Aufwand geschlossen. Das gleiche gilt für außergewöhnlich zeitaufwendige Angelegenheiten oder besonders geringe Gegenstandswerte, die dennoch viel Arbeit erfordern.
Mein Stundensatz beträgt je nach Schwierigkeitsgrad und Themengebiet zwischen 160 Euro und 260 Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Hier werden lediglich die tatsächlichen anwaltlichen Arbeitsstunden in Rechnung gestellt. Natürlich arbeitet das Personal ebenfalls weiter, die Infrastruktur steht zur Verfügung und die komplette Administration von der Aktenanlage bis zur Zeiterfassung und Abrechnung erfolgt im Hintergrund, ohne dass diese Arbeiten zeitlich gesondert zu vergüten sind.
Individuelle Pauschalvereinbarungen sind in geeigneten Fällen ebenfalls möglich. Geeignet ist ein Fall, wenn der Aufwand recht konkret abschätzbar ist.
Eine Erstberatung für Privatmandanten kostet zwischen 80 Euro und 190 Euro zzgl. der gesetzlichen USt. in Höhe von 19 %, je nach Themengebiet und Aufwand. Die genauen Kosten können Sie vorab telefonisch oder per E-Mail erfragen und verbindlich vereinbaren.
Eine Erstberatung erfasst ausschließlich die Erfassung der Angelegenheit, eine Erörterung und ggf. die Mitteilung der Punkte und Unterlagen, die vor einer endgültigen rechtlichen Bewertung noch zu prüfen sind. Ist eine umfassende Überprüfung von Unterlagen erforderlich oder dauert die Erstberatung länger als eine Stunde, ist nach den gesetzlichen Regelungen und nach dem Gegenstandswert abzurechnen.
Die Kosten richten sich nach der Komplexität des Themas, der Vorbildung der Zuhörer, dem Zeitaufwand etc. sowie den ggf. anfallenden Anreisekosten.
Bitte sprechen Sie mich an, falls Sie Interesse an Schulungen und Vorträgen haben. Gerne unterbreite ich Ihnen ein individuelles Angebot.
Natürlich ist eine Abrechnung über Ihre Rechtsschutzversicherung auch möglich. Soweit Sie die Abwicklung direkt über meine Kanzlei wünschen, erheben wir hierfür eine Aufwandspauschale in Höhe von 50,00 Euro zzgl. USt. Diese entfällt bei einem Honorar über 1.500 Euro.
Sie können die von mir erhaltene Rechnung auch selbst mit allen notwendigen Unterlagen bei Ihrer Rechtsschutzversicherung für eine spätere Erstattung einreichen.
Die Bearbeitung von rechtlichen Fällen kann schon einmal mehrere Monate dauern, denn es sind Termine abzustimmen, Erwiderungen zu verfassen und Entscheidungen abzuwarten. Daher ist es erforderlich, einen Vorschuss auf die voraussichtlich entstehenden Kosten bereits zu Beginn der Bearbeitung zu zahlen. Die ist üblich und im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz auch geregelt.
Gerichtskosten zahlen Sie direkt an das Gericht.
Ich arbeite niemals ausschließlich auf Erfolgshonorarbasis.
Für ggf. vereinbarte Ratenzahlungen nehme ich einen angemessenen Aufschlag.
VERGÜTUNGSREGELUNGEN
- nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- aufgrund einer individuellen Honorarvereinbarung
- nach Stundenlohn
- oder aufgrund einer vereinbarten Pauschale in geeigneten Fällen.
-> Einzelheiten finden Sie unter den Punkten oben.